(1) Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden bzw. sind Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichenden oder ergänzenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat, es sei denn, dass wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(1) Unsere Angebote sind immer freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
(2) Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schrift-licher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
(1) Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Versand-Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungs-stellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(1) Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernde Termine vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 5 Werktagen nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
(2) Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit dem 6 Werktag beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
(4) Vor Ablauf der gemäß Absatz 4.3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 12 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
(5) Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadener-satzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen, es sei denn, dass dieses ausdrücklich schriftlich bestätigt ist bzw. die von uns angegebenen INCO-TERMS dieses beinhalten.
(2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
(1) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt der Lieferung und Rech-nung ohne jeden Abzug fällig.
(2) Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung gezahlt hat. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENSeite 1 von 3
(3) Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Ge-schäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
(1) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vor-auszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
(2) Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn er Zahlungen an uns oder Dritte wiederholt nicht pünktlich leistet oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde.
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware rechtzeitig vor Annahme/Quittierung sorgfältig auf Schaden und Fehlmengen – und bei kühlpflichtigen Produkten/Tiefkühlprodukten auch auf die vorgeschriebene Lagerungs-/ Wareneingangstem-peratur zu untersuchen. Beanstandungen sind auf dem Empfangsschein / Lieferschein etc. vollständig anzugeben und sich vom Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen.
(2) Der Empfänger hat im Beanstandungsfall alle erforderlichen Maßnahmen, einschließlich einer Tat-Bestandsaufnah-me, rechtzeitig und formgerecht durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. DESIETRA GmbH ist vom Besteller/Käufer/ Empfänger in jedem Fall sofort und ohne Verzug zu unterrichten, wenn eine Beanstandung vorliegt.Über die vorgenannte Kontrolle hinaus ist vom Besteller/Käufer/Empfänger die Ware beim Empfang auf die richtige Menge, Art und Qualität unverzüglich zu prüfen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung spätestens aber innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
(3) Bei Versäumnis der Anzeigefristen gemäß § 8.1 bis § 8.2 können Gewährleistungsansprüche nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. DESIETRA GmbH ist ebenfalls zu einer Nachlieferung nicht verpflichtet, solange und soweit der Besteller/Käufer seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht besteht ebenfalls nicht, wenn der Besteller/Käufer die Ware unsachgemäß behandelt.
(4) Die Nichterfüllung in Bezug auf Gewährleistungsansprüche kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Warenlieferung erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nichterfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbes-serung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(5) Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
(7) Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 8.6 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprü-che, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsge-setz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(8) Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgege-ben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffen-heit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der gelieferten Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(9) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbun-den und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzli-chen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist. Seite 2 von 3
(10) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausge-schlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Ver-bindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen erfüllt hat.
(2) Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonsti-gen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
(3) Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Fulda, für unsere Warenlieferungen der Versandort.
Die vom Käufer im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erlangten personenbezogenen Daten werden, sofern diese für die für die Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, von uns im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DS-GVO verarbeitet. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten werden von uns gelöscht, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder wir schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. Aufbewahrung steuerrelevanter Unterlagen nach § 147 Abs. 3 AO: 10 Jahre) bestehen.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung ggf. ohne Einschaltung eines Gerichts zu klären. Wir weisen darauf hin, dass unser Unternehmen unter die Regelung des § 36 Abs. 3 VSBG fällt. Wir weisen bereits an dieser Stelle darauf hin, dass wir weder bereit, noch verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch-land, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufver-trägen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
(2) Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
(3) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver-mögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile Fulda. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Besteller/Käufer ab-geschlossenen Liefervertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende Regelung.
Fulda, 24.01.2020 DESIETRA GmbH,
Kruppstraße 5, 36041 Fulda / Germany
Phone: +49 (0)661 92813-26,
Fax: +49 (0)661 92813-20
Sitz der Gesellschaft: Fulda, Amtsgericht Fulda, HRB 2100
Geschäftsführer: William F. Holst III, Olga Kunst